Tiefpreisgarantie
Unsere Tiefpreisgarantie gilt...
...bei Werbe- und Rabattaktionen von Wettbewerbern
Wenn unsere Wettbewerber mit Aktionspreisen, Rabattaktionen oder Lockvogelangeboten werben und dadurch unsere Tiefpreise unterboten werden, gilt unsere Tiefpreisgarantie.
...bei Preisen regulärer Wettbewerber
Die Tiefpreisgarantie gilt für Preise von Wettbewerbern, die ihr Geschäft in unserem Lande regulär, auf Basis hier geltender Gesetze und Steuern betreiben und auch für Gewährleistung und Service erreichbar sind. Deshalb gilt sie nicht für Preise von fliegenden Händlern, ausländischen Anbietern oder Privatpersonen, die hin und wieder einen Artikel verkaufen.
...bei Preisen von Internet-Anbietern
Auch im Internet beziehen wir uns auf die Wettbewerber, die ihr Geschäft in unserem Lande regulär, basierend auf den hier geltenden Gesetzen und Steuern betreiben und auch für Gewährleistung und Service erreichbar sind.
...für identische Artikel
Identisch heißt für uns, dass Hersteller, Typenbezeichnung, Ausstattung, EAN usw. identisch sind sowie alle spezifizierten Eigenschaften der Artikel identisch sind. Voraussetzung ist, dass es sich um vergleichbare Verpackungseinheiten bzw. Gebindegrößen handelt.
...bis zu 14 Tage nach dem Datum des Artikelkaufs bei BAUAKTIV
Die Tiefpreisgarantie muss innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf im BAUAKTIV-Markt bei uns geltend gemacht werden.
Unsere Tiefpreisgarantie gilt nicht...
...für Serviceleistungen
Die Tiefpreisgarantie gilt nur für Artikel, nicht für Serviceleistungen, soweit für diese Preise angesetzt sind.
...für B-Ware
Die bei Mitbewerbern als B-Ware gekennzeichneten Produkte, sowie EU-Reimporte sind von der Tiefpreisgarantie ausgeschlossen.
...für Wettbewerber und Wiederverkäufer
Die den gekauften Artikel nicht selbst verarbeiten. Andernfalls könnte es Bestrebungen geben, Großmengen über den Weg der Tiefpreisgarantie besonders günstig einzukaufen und im Rahmen des Wiederverkaufs Profit zu Lasten unserer Kunden erzielen zu wollen.
...für Abverkäufe und Auktionen
Reduzierte Preise im Rahmen von Saisonabverkäufen, dem Abverkauf von Einzelstücken oder dem Abverkauf etwa bei Geschäftsaufgabe können nicht für die Tiefpreisgarantie geltend gemacht werden. Auch Preise, die im Rahmen von (Internet-)Auktionen z.B. auf „eBay“ sowie Marktplatzangebote z.B. bei „Amazon marketplace“ zustande kommen, können nicht mit den dauerhaft für alle Kunden gültigen BAUAKTIV Preisen verglichen werden.
...für Preisgarantien
Grundlage der Tiefpreisgarantie ist immer der Preis eines Artikels. Ein Preis, der entstanden ist, weil ein Wettbewerber eine Preisgarantie angewendet hat, kann eine BAUAKTIV Preisgarantie auf den reduzierten Preis nicht begründen.